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  • .swiss - was kann als Name beantragt werden?
  • .swiss - wer kann Gesuche stellen?
  • .swiss - wie werden Domain-Namen zugeteilt?

    Die eingehenden Gesuche werden einer summarischen Vorprüfung unterzogen. Dabei wird geprüft, ob:

    1. die Gesuchstellenden zu einer berechtigten Kategorie gehören,
    2. die beantragte Bezeichnung objektiv mit den Gesuchstellenden und der beabsichtigten Nutzung verbunden ist,
    3. die Bezeichnung nicht für eine andere Kategorie von Gesuchstellenden reserviert ist,
    4. die Bezeichnung nicht generisch ist,
    5. die Nutzungsabsicht nicht widerrechtlich ist.

    Das BAKOM prüft nur, ob ein Recht am Kennzeichen besteht, das mit dem Antrag verbunden ist, und nicht ob Rechte Dritter verletzt werden.

    Jeden Dienstag werden die in der Vorprüfung akzeptierten Gesuche für 20 Kalendertage auf der Webseite der Registerbetreiberin www.nic.swiss publiziert. Alle Interessierten haben dann die Gelegenheit, ein konkurrierendes Gesuch für einen beantragten Domain-Namen zu stellen oder mittels des Meldeformulars auf www.nic.swiss Bemerkungen anzubringen.

    Nach Ablauf der 20-tägigen Publikationsfrist erfolgt die Zuteilung von Domain-Namen zu denen keine Bemerkungen oder Konkurrenzgesuche vorliegen. Andernfalls wird das BAKOM das Dossier separat behandeln.

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